Wenn Sie bei der elektronischen oder telefonischen Entschuldigung bereits angeben, dass Sie für mehr als nur einen Unterrichtstag fehlen, muss an den Folgetagen keine weitere Meldung mehr erfolgen, sofern die Krankheitsphase nicht länger dauert als ursprünglich angegeben. Dies gilt auch wenn eine Klassenarbeit geschrieben wird.
Für die schriftlichen Entschuldigungen sind die in der Schulordnung aufgeführten Fristen zu beachten. Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall zwingend
erforderlich, ansonsten gilt die versäumte Unterrichtszeit als unentschuldigt.
Besonderheit für Berufsschüler: Berufsschüler müssen sich fristgerecht schriftlich entschuldigen, d.h. bis spätestens am dritten Unterrichtstag ab Beginn der Abwesenheit, muss die Entschuldigung bei uns eingehen.
Sie können die Entschuldigung auch gerne an info@ks-wt.de mailen oder an +49 7751 884-288 faxen. Wird die Entschuldigung gemailt, akzeptieren wir sie nur, sofern sie mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten oder (Volljährigkeit vorausgesetzt) von Ihnen selbst versehen ist und eingescannt wurde.
Sie können dabei unserFormular für Entschuldigungen verwenden.
Unentschuldigtes Fehlen bei Leistungsfeststellungen (Klassenarbeiten, Klausuren, Prüfungen, Tests) werden mit der Note ungenügend (6 bzw. 0 Punkte) sanktioniert. Eine zusätzliche nachträgliche Leistungsfeststellung ist bei unentschuldigtem Fehlen nicht möglich, bei entschuldigtem Fehlen liegt es im Ermessen der Lehrkraft.
Für Führerscheinprüfungen gibt es hier ein Antragsformular, das man beim Klassenlehrer vor der Prüfung abgeben muss.
Hinweis: An Tagen mit Klassenarbeiten oder sonstigen Prüfungen wird grundsätzlich keine Freistellung erteilt.
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